Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung (§ 5 Absatz 2 Satz 2 BpO 2000)

Das BMF hat neue Hinweise veröffentlicht, die der Prüfungsanordnung (§ 196 AO) beizufügen sind (Az. IV D 3 – S 0403/00009/001/009).

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