Die Vermietung von Zimmerkontingenten an eine Kommune zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter überschreitet nicht den Nutzungszweck eines zum Hotelbetrieb gepachteten Gebäudes. Dies gilt jedenfalls, solange hiermit keine übermäßige Abnutzung oder sonstige Beeinträchtigung für den Verpächter verbunden ist, die über die übliche Nutzung durch Hotelgäste hinausgeht. So das OLG Frankfurt (Az. 2 U 63/24).
Gezielte strategische Planung kann sich für KMU auszahlen
Lt. KfW Research zeigt die Untersuchung, dass für die Mehrheit der mittelständischen Unternehmen (80 %) strategische Planungen generell eine zentrale Rolle spielen.