Hybride und virtuelle Vereinssitzungen sind künftig unter einfacheren Voraussetzungen möglich. Eine vorherige Änderung der Vereinssatzung ist dafür nicht mehr erforderlich. Das bewirkt eine Änderung des im BGB geregelten Vereinsrechts, die am 21.03.2023 in Kraft tritt. Darauf weist das BMJ hin.
Klage gegen Zurückweisung einer datenschutzrechtlichen Beschwerde
Das VG Magdeburg hat die Klage gegen die Zurückweisung der datenschutzrechtlichen Beschwerde abgewiesen, weil die vom Kläger gerügten DSGVO-Vorschriften keine individuellen Rechte begründen und bei