Die Vorgaben aus der europäischen KI-Verordnung umsetzen, das ist Ziel eines Gesetzentwurfs, den der Bundestag am 11.06.2026 mit leichten Änderungen beschlossen hat. Die Bundesregierung schafft damit einen innovationsfreundlichen und verlässlichen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz in Deutschland. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Kein versorgungsrechtlicher Nachteil durch die schulferienbedingte Lücke zwischen Vorbereitungsdienst und Beamtenverhältnis auf Probe
Eine durch die Einstellungspraxis des Dienstherrn bedingte Lücke zwischen Referendariat und Übernahme in den Schuldienst zum Schuljahresbeginn darf sich versorgungsrechtlich nicht zu Lasten der betroffenen