Derzeit sind vermehrt Phishing-Versuche zur Steuerberaterplattform und zum besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) im Umlauf
KStTG: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz gemäß § 12 Satz 2 des Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetzes (KStTG) bekannt (Az. IV D 3 – S 1316/00708/051/004).