Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz 2024 und dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums am 22.11.2024 zugestimmt.
Keine Ausnahmegenehmigung für Betrieb von Automatenkiosken an Sonntagen erforderlich
Automatenkioske fallen nicht unter das Ladenöffnungszeitengesetz. Das hat das VG Schleswig-Holstein in zwei Eilverfahren beschlossen (Az. 7 B 20/25; 7 B 21/25).