Das SG Hannover hat entschieden, dass das JobCenter im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die tatsächlichen Heizölkosten zu übernehmen hat, wenn die höheren Aufwendungen für Heizöl nicht auf unwirtschaftlichem und unangemessenem Heizverhalten beruhen, sondern auf zwischenzeitlich außergewöhnlich stark gestiegenen Heizölpreisen (Az. S 38 AS 1052/22).
Uckermark: Bebauungsplan für großflächigen Solarpark ungültig
Der Bebauungsplan der Gemeinde Boitzenburger Land für eine großflächige Photovoltaik-Anlage ist unwirksam. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. OVG 2 A 4/23).