JobCenter hat höhere Heizkosten zu übernehmen, wenn diese auf außergewöhnlich stark gestiegenen Heizölpreisen beruhen

Das SG Hannover hat entschieden, dass das JobCenter im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die tatsächlichen Heizölkosten zu übernehmen hat, wenn die höheren Aufwendungen für Heizöl nicht auf unwirtschaftlichem und unangemessenem Heizverhalten beruhen, sondern auf zwischenzeitlich außergewöhnlich stark gestiegenen Heizölpreisen (Az. S 38 AS 1052/22).

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