Das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) ist ab heute vollständig anwendbar. Darauf weist die EU-Kommission hin.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: