Das BMF hat das Schreiben vom 23. Mai 2022 (BStBl I S. 860) neu gefasst (Az. IV C 1 – S 2401/00008/014/051).
Untersagung der Haltung von Hähnen und Bienen auf städtischem Wohngrundstück rechtmäßig
Das LG Köln hat entschieden, dass sowohl die Haltung von Hähnen als auch Bienenvölkern auf einem Wohngrundstück in Köln die klagenden Nachbarn in ihrem Eigentum