Kartellrecht: Kommission kündigt Leitlinien zu Behinderungsmissbrauch an und ändert Erläuterungen zu Durchsetzungsprioritäten

Die EU-Kommission bittet um Rückmeldungen zur Annahme von Leitlinien zum Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen. Alle interessierten Kreise können bis 24.04.2023 teilnehmen.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzliche Neuregelungen im August 2024

Das BAföG steigt. Die Verwaltung bietet mehr digitalen Service. Briefe kommen weiter zuverlässig, brauchen aber etwas länger. Zusätzliche Milliarden fließen in eine leistungsfähige Bahninfrastruktur. Diese