Kartellrecht: Kommission kündigt Leitlinien zu Behinderungsmissbrauch an und ändert Erläuterungen zu Durchsetzungsprioritäten

Die EU-Kommission bittet um Rückmeldungen zur Annahme von Leitlinien zum Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen. Alle interessierten Kreise können bis 24.04.2023 teilnehmen.

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