Kein Anspruch auf Kopie von Prüfungsunterlagen nach der DSGVO

Das AG Frankfurt entschied, dass ein Anbieter von Sprachtests nicht zur Herausgabe einer Kopie von Prüfungsunterlagen an einen Prüfling verpflichtet ist, wenn dem der Schutz von Geschäftsgeheimnissen entgegensteht (Az. 31 C 2043/22 (78).

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