Kein Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer

Frauen muslimischen Glaubens haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier (Niqab). Das OVG Berlin-Brandenburg hat eine entsprechende Entscheidung des VG Berlin bestätigt (Az. OVG 1 N 17/25).

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