Das LG München II hat die Klage eines Kindes auf Schmerzensgeld abgewiesen, das sich wegen einer Anordnung des Gesundheitsamtes für die Dauer von 14 Tagen in häusliche Quarantäne begeben musste (Az. 11 O 1858/21 Ent).
(K)Ein echter Verkehrsunfall
Bei einem (echten) Verkehrsunfall muss die Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommen. Aber was ist, wenn die Versicherung von einer Unfallmanipulation ausgeht? Dann muss sie beweisen,