Ein Schüler steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er für ein Referat in der Schule auf eigene Initiative eine Sonnenblume pflücken will und auf dem Weg zum Sonnenblumenfeld einen Unfall erleidet. Dies entschied das LSG Sachsen-Anhalt (Az. L 6 U 36/24).
Untersagung der Haltung von Hähnen und Bienen auf städtischem Wohngrundstück rechtmäßig
Das LG Köln hat entschieden, dass sowohl die Haltung von Hähnen als auch Bienenvölkern auf einem Wohngrundstück in Köln die klagenden Nachbarn in ihrem Eigentum