Kein Wohngeld bei überlanger Studiendauer

Studierende können bei überlanger Studiendauer einen Anspruch auf Wohngeld verlieren. So entschied das VG Berlin (Az. 21 K 144/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Handel: Wo Deutschland noch Exportweltmeister ist

Handelskonflikte, Kriege und eine stockende Globalisierung: Für exportorientierte Volkswirtschaften sind schwierige Zeiten angebrochen. Umso wichtiger ist es, seine Stärken als Land zu kennen. Eine neue