Kein Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung über kurzzeitigen Bezug einer Teilrente

Ehepartner sind nicht familienversichert, wenn sie ihre Altersrente lediglich für wenige Monate als Teilrente in Anspruch nehmen und dadurch in dieser Zeit die Einkommensgrenze für den Zugang zur Familienversicherung unterschreiten. Dies hat das BSG für die noch bis zum 31. Dezember 2025 geltende Rechtslage entschieden (Az. B 6a/12 KR 14/24 R).

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