Ein Rechtsanspruch eines Kindes auf Betreuung in einer Kindertagesstätte besteht nur bei Vorlage eines Nachweises eines ausreichenden Impfschutzes bzw. Immunität gegen Masern oder eines aussagekräftigen ärztlichen Zeugnisses darüber, dass das Kind aufgrund einer individuellen medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann. So entschied das VG Mainz (Az. 1 L 98/24).
Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung
Das Bundeskabinett hat am 11.02.2026 das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung der Europäischen Union beschlossen.