Der Erwerb, die weitere Ausbildung/Verpflegung und der sich anschließende Verkauf von Reitpferden („Veredelung von Reitpferden“), welche ein Steuerpflichtiger vornimmt, der die Voraussetzungen von § 24 UStG erfüllt, unterliegen lt. FG Schleswig-Holstein nicht der Durchschnittsbesteuerung (Az. 4 K 20/21).
Stellungnahme zur Umsetzung des restrukturierten IESBA Code of Ethics
Die WPK hat zu der Umfrage des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) zur Umsetzung des abgeschlossenen Projekts „Änderung des Aufbaus des IESBA Code