Der Erwerb, die weitere Ausbildung/Verpflegung und der sich anschließende Verkauf von Reitpferden („Veredelung von Reitpferden“), welche ein Steuerpflichtiger vornimmt, der die Voraussetzungen von § 24 UStG erfüllt, unterliegen lt. FG Schleswig-Holstein nicht der Durchschnittsbesteuerung (Az. 4 K 20/21).
BFH: Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzregelung von 5,5 % im Bewertungsrecht
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der zur Berechnung des Kapitalwerts einer lebenslangen Leistung auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger vor dem Hintergrund des