Der Erwerb, die weitere Ausbildung/Verpflegung und der sich anschließende Verkauf von Reitpferden („Veredelung von Reitpferden“), welche ein Steuerpflichtiger vornimmt, der die Voraussetzungen von § 24 UStG erfüllt, unterliegen lt. FG Schleswig-Holstein nicht der Durchschnittsbesteuerung (Az. 4 K 20/21).
Mehrheit der Mittelständler erwartet Pause bei Lohnerhöhungen
Die mittelständischen Unternehmen in Deutschland erwarten mehrheitlich keine weiter steigenden Löhne und Gehälter für ihre Mitarbeitenden im Jahr 2025. In einer Umfrage der KfW gaben