Der Erwerb, die weitere Ausbildung/Verpflegung und der sich anschließende Verkauf von Reitpferden (“Veredelung von Reitpferden”), welche ein Steuerpflichtiger vornimmt, der die Voraussetzungen von § 24 UStG erfüllt, unterliegen lt. FG Schleswig-Holstein nicht der Durchschnittsbesteuerung (Az. 4 K 20/21).
Europäische Union: Zustimmung zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS sowie der Standards für große Drittstaaten-Unternehmen
Nachdem das EU-Parlament am 10. April 2024 der Einigung über die Verschiebung zugestimmt hatte, wurde diese am 29. April 2024 auch vom Rat angenommen. Das