Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei bloßer Qualitätsveränderung und Weiterveräußerung eines zugekauften Produkts – „Veredelung“ von Reitpferden

Der Erwerb, die weitere Ausbildung/Verpflegung und der sich anschließende Verkauf von Reitpferden (“Veredelung von Reitpferden”), welche ein Steuerpflichtiger vornimmt, der die Voraussetzungen von § 24 UStG erfüllt, unterliegen lt. FG Schleswig-Holstein nicht der Durchschnittsbesteuerung (Az. 4 K 20/21).

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