Das FG Sachsen hat das Preisgeld aus dem Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung (LVZ), der seit 1994 an Künstlerinnen und Künstler verliehen wird, die noch am Beginn ihres Schaffens stehen und die mit der Region Leipzig verbunden sind, für nicht einkommensteuerbar erklärt (Az. 4 K 156/21).
Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (USt 1 TH)
Mit dem BMF-Schreiben wird das Muster zum Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (USt 1 TH) neu bekannt