Das FG Sachsen hat das Preisgeld aus dem Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung (LVZ), der seit 1994 an Künstlerinnen und Künstler verliehen wird, die noch am Beginn ihres Schaffens stehen und die mit der Region Leipzig verbunden sind, für nicht einkommensteuerbar erklärt (Az. 4 K 156/21).
Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Das BMF sowie das BMJV schlagen gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Rahmenpunkte zu den Grundlagen einer „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ vor.