Lehrkräften für die Sekundarstufe I, die nach altem Ausbildungsrecht studiert haben und in die Besoldungsgruppe A 12 BesO NRW a. F. eingestuft waren, steht kein Anspruch auf höhere Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 13 BesO NRW a. F. (wie einem Studienrat) zu. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 3 A 2043/22).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür