Obliegenheitsverletzungen können in den Fällen der gescheiterten Bedarfsgemeinschaft bei der abschließenden Feststellung des Leistungsanspruchs nur zu dessen Lasten gehen, dem die Obliegenheitsverletzung zuzurechnen ist. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 7 AS 24/22 R).
Steueränderungsgesetz 2025: Bürger gezielt entlasten – steuerliche Maßnahmen der Bundesregierung
Das Bundeskabinett hat am 10.09.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen.