Das AG München entschied, dass bei Stornierung einer Pauschalreise im Dezember 2021 aufgrund der Corona-Pandemie kein Anspruch auf volle Rückzahlung des Reisepreises bestand (Az. 159 C 2718/22).
Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“
Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) begründet keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 3/24 R).