Keine Wiedereinsetzung: Anwälte brauchen in Zeiten des beA keine Drucker mehr

Ein Anwalt kann sich nicht darauf berufen, die Berufungsbegründung wegen eines kaputten Druckers nicht per beA versendet zu haben. Auf diese Entscheidung des BGH weist die BRAK hin (Az. III ZB 4/23).

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