Ein Anwalt kann sich nicht darauf berufen, die Berufungsbegründung wegen eines kaputten Druckers nicht per beA versendet zu haben. Auf diese Entscheidung des BGH weist die BRAK hin (Az. III ZB 4/23).
Umsatzsteuer bei der Verwaltung unselbständiger Stiftungen
Das BMF hat die umsatzsteuerliche Behandlung der Verwaltung unselbständiger Stiftungen aufgrund des BFH-Urteils V R13/22 neu geregelt und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert (Az. III C 2