Wer den Beruf eines Fahrlehrers ausüben möchte, muss für die Zulassung zur erforderlichen Fahrlehrerprüfung über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder über eine gleichwertige Vorbildung verfügen. Ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) reicht hierfür nicht aus. So der VGH Hessen (Az. 2 A 310/22).
Künstliche Intelligenz kommt im Mittelstand immer häufiger zum Einsatz
Der Anteil mittelständischer Unternehmen in Deutschland, die Künstliche Intelligenz (KI) nutzen, ist lt. KfW/KfW Research in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Während zwischen 2016 und