Wer den Beruf eines Fahrlehrers ausüben möchte, muss für die Zulassung zur erforderlichen Fahrlehrerprüfung über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder über eine gleichwertige Vorbildung verfügen. Ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) reicht hierfür nicht aus. So der VGH Hessen (Az. 2 A 310/22).
BRAK zum Regierungsentwurf: Mehr Fälle für Amtsgerichte
Die Bundesregierung hat am 27. August 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es laut Bundesregierung „die Bürgernähe