Das LG München I hat der Klage zweier Eltern auf Rückerstattung von vier Monaten Kindergartengebühren in Höhe von insgesamt 6.320 Euro gegen die Betreiber einer privaten Kindertagesstätte stattgegeben (Az. 2 O 10468/22).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür