Das LG München I hat der Klage zweier Eltern auf Rückerstattung von vier Monaten Kindergartengebühren in Höhe von insgesamt 6.320 Euro gegen die Betreiber einer privaten Kindertagesstätte stattgegeben (Az. 2 O 10468/22).
Angaben zu Verschonungsbedarfsprüfungen bei Erbschaftssteuer
Zehn Stiftungen haben im Jahr 2024 eine Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraph 28a des Erbschaftssteuergesetzes beantragt (BT-Drs. 21/4304).