Klageerhebung durch Steuerberater per Telefax ist trotz Möglichkeit der beSt-Beantragung per „Fast-Lane“ zulässig

Das FG Münster entschied, dass eine im Januar 2023 von einem Steuerberater für seine Mandanten per Telefax erhobene Klage zulässig ist, wenn dieser den Registrierungsbrief noch nicht erhalten hatte, aber auch keinen „Fast-Lane-Antrag“ gestellt hatte (Az. 7 K 86/23 E).

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