Kleine Kinder sind manchmal unberechenbar. Schon innerhalb kürzester Zeit können sie Dinge anstellen, mit denen man nicht gerechnet hat und anderen Menschen Schaden zufügen. Deshalb hat der Gesetzgeber eine Aufsichtspflicht der Eltern vorgesehen. Über einen solchen Fall hatte jetzt das OLG Oldenburg zu entscheiden (Az. 14 U 212/22).
Aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
Die BStBK hat die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GWG) überarbeitet.