Kleine Kinder sind manchmal unberechenbar. Schon innerhalb kürzester Zeit können sie Dinge anstellen, mit denen man nicht gerechnet hat und anderen Menschen Schaden zufügen. Deshalb hat der Gesetzgeber eine Aufsichtspflicht der Eltern vorgesehen. Über einen solchen Fall hatte jetzt das OLG Oldenburg zu entscheiden (Az. 14 U 212/22).
Enteignung bei unwirksamer Festsetzung einer Verkehrsfläche im Bebauungsplan unmöglich
Die Festsetzung eines Wohn- und Fußweges in einem Bebauungsplan der Ortsgemeinde Ochtendung ist unwirksam. Die Enteignung einer privaten Teilfläche zur Verbreiterung dieses Weges kommt daher