Der Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz geht nun in den Bundestag. Im parlamentarischen Verfahren ist lt. Bundesregierung mit Änderungen zu rechnen.
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.