Kommt es zur Kollision zwischen einem Linienbus, der bei Rot mit leicht erhöhter Geschwindigkeit in einen Kreuzungsbereich einfährt, und einem Pkw, der eine Linksabbiegespur zu einem Wendemanöver nach einem Gelblichtverstoß nutzt, ist eine Haftungsverteilung von 4/5 zulasten des Busfahrers und 1/5 zulasten des Pkw angemessen. So das OLG Frankfurt (Az. 10 U 213/22).
Gezielte strategische Planung kann sich für KMU auszahlen
Lt. KfW Research zeigt die Untersuchung, dass für die Mehrheit der mittelständischen Unternehmen (80 %) strategische Planungen generell eine zentrale Rolle spielen.