Konvention zum Schutz der Anwaltschaft kurz vor Finalisierung

Der Europarat hat ein internationales Abkommen erarbeitet, mit dem künftig elementare Rechte der Anwaltschaft kohärent und rechtsverbindlich abgesichert werden sollen. Der jahrelang auch unter Mitwirkung der BRAK ausgearbeitete Konventionstext passierte Ende 2024 wichtige Gremien des Europarats. Ein Textentwurf wurde nun erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

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