Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz müssen vom Integrationsamt auch dann übernommen werden, wenn die Schwerbehinderte bei einem bestehenden Arbeitsvertrag über 20 Wochenstunden während der Elternzeit nur 10 Stunden wöchentlich arbeitet. Der aufgrund von Elternzeit ruhende Teil des Arbeitsverhältnisses wird im Rahmen der gesetzlichen Mindestbeschäftigung von 15 Stunden mitgezählt. So entschied das VG Mainz (Az. 1 K 140/24).
Länder setzen sich für Sicherung der Autoindustrie ein
Der Bundesrat hat am 18. Oktober eine Entschließung gefasst, die sich mit der Sicherung von Arbeitsplätzen und Investitionen in der Automobilindustrie beschäftigt. Die Initiative der