Ein von der Wettbewerbszentrale bei dem LG Heilbronn geführtes Unterlassungsklageverfahren endete mit einem Anerkenntnisurteil (Az. 21 O 54/23 KfH). Danach ist es der Beklagten fortan untersagt, für das Lebensmittel „Berberin“ mit der Angabe zu werben, dass Hildegard von Bingen dieses bereits im 12. Jahrhundert zur Behandlung einer Vielzahl von Leiden genutzt habe.
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein