Krankheitsbezogene Werbung für ein Lebensmittel mit Berberin

Ein von der Wettbewerbszentrale bei dem LG Heilbronn geführtes Unterlassungsklageverfahren endete mit einem Anerkenntnisurteil (Az. 21 O 54/23 KfH). Danach ist es der Beklagten fortan untersagt, für das Lebensmittel „Berberin“ mit der Angabe zu werben, dass Hildegard von Bingen dieses bereits im 12. Jahrhundert zur Behandlung einer Vielzahl von Leiden genutzt habe.

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