Das ArbG Köln entschied, dass die Kündigung eines Schwerbehinderten in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses diskriminierend und damit unwirksam sein kann, wenn der Arbeitgeber das Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX nicht durchgeführt hat (Az. 18 Ca 3954/23).
Was die neue EU-Kommission zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit plant
Ihre zweite Amtszeit will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit sieben zentralen Initiativen starten, darunter ein „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ oder die Strategie für einen „Clean