Das ArbG Köln entschied, dass die Kündigung eines Schwerbehinderten in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses diskriminierend und damit unwirksam sein kann, wenn der Arbeitgeber das Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX nicht durchgeführt hat (Az. 18 Ca 3954/23).
Reitstallbesitzer steht kein Pfandrecht an einem im Betrieb untergestellten Dressursattel zu
Das LG Köln bestätigt das amtsgerichtliche Urteil, wonach einem Reitstallbesitzer kein Pfandrecht an einem im Betrieb untergestellten Dressursattel zusteht (Az. 9 S 75/25).