Das LG Frankfurt gab der Klage von fünf Personen statt, die nicht mehr in ihr Flugzeug nach Doha einsteigen durften, obwohl noch andere Passagiere auf den Einstieg warteten. Sei das Boarding noch nicht abgeschlossen und seien die Türen des Flugzeuges noch geöffnet, bestehe eine Mitnahmeverpflichtung der Fluggesellschaft (Az. 2-24 S 93/24).
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Juli 2025
Konjunkturelle Abschwächung im zweiten Quartal Nach der spürbaren Belebung zu Jahresbeginn deutet sich bei der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland e…