Bei Eröffnung einer Pizzeria Mitte August 2020 war nicht mit einer vollständigen behördlichen Untersagung des Betriebes ab November zu rechnen. Das LSG Nordrhein-Westfalen hat daher das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls sowie der übrigen betrieblichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld für den Zeitraum von November 2020 bis März 2021 festgestellt (Az. L 20 AL 174/22).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: