Für pädagogische Hilfen für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche, die rund um die Uhr gepflegt und betreut werden müssen, haben die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) aufzukommen. So entschied das LSG NRW (Az. L 9 SO 56/24 KL).
Digitalisierung 2026: Unternehmen halten Kurs
Verlässliche rechtliche Regelungen, offene Schnittstellen und Standards, Bürokratieabbau und mehr: Wie die deutschen Unternehmen auf dem Weg in die digitale Souveränität unterstützt werden können, zeigt