Ein mit Kunststoff ummanteltes Stahlspringseil darf nicht im Handgepäck mit an Bord eines innerdeutschen Flugs genommen werden. Das hat der Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Az. VG 13 K 171/23).
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein