Beim Verkauf eines Hauses schließen die Parteien häufig eine Haftung des Verkäufers für Mängel aus. Nicht ausschließen darf man allerdings nach dem Gesetz solche Mängel, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat. Ob ein solches arglistiges Verschweigen vorliegt, muss manchmal vor Gericht geklärt werden. So auch in einem vom OLG Oldenburg entschiedenen Fall (Az. 12 U 130/22).
Corona-Pandemie: Kein Anspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen Entschädigungsbehörde auf Erstattung von Arbeitslosengeld für Leistungsempfänger in Quarantäne
Die Bundesagentur für Arbeit hat keinen Erstattungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld an einen Leistungsempfänger, der sich aufgrund behördlicher Anordnung in häuslicher