Medikamentenabhängigkeit muss nicht in Privatklinik behandelt werden

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Kostenerstattung für eine Entwöhnungsbehandlung in einer Privatklinik leisten muss (Az. L 16 KR 582/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge