Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Kostenerstattung für eine Entwöhnungsbehandlung in einer Privatklinik leisten muss (Az. L 16 KR 582/22).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht