Namentliche Protokollierung ausschließlich der Nein-Stimmen bei Gemeinderatsbeschlüssen ist unzulässig

Der BayVGH entschied, dass die Praxis des Stadtrats der Stadt Windischeschenbach, bei namentlicher Abstimmung nur die mit „Nein“ stimmenden Ratsmitglieder im Protokoll namentlich aufzuführen, rechtswidrig ist (Az. 4 ZB 23.1795).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Flexibleres Berufsrecht für das Anwaltsnotariat

Das Berufsrecht des Anwaltsnotariats soll flexibler gestaltet werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (BT-Drs. 21/5441) zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats.