Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Kostenerstattung für eine Entwöhnungsbehandlung in einer Privatklinik leisten muss (Az. L 16 KR 582/22).
Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 Betriebsprüfungsordnung 2000 (BpO 2000)
Das BMF legt die Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2027 fest (Az. IV D 2 – S 1450/00014/005/027).