Schon 15 Prozent der Unternehmen haben gebrauchte, aber professionell wiederaufbereitete IT im Einsatz: 5 Prozent bereits in vielen Bereichen des Unternehmens, 10 Prozent in Einzelfällen. Weitere 15 Prozent der Unternehmen ziehen lt. Bitkom den Einsatz von Refurbished-IT in Erwägung (2022: 13 Prozent).
Streitwertbemessung bei Gewerbesteuermessbescheiden: Keine Anwendung des § 52 Abs. 3 GKG
Der Streitwert beläuft sich bei einem Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag nach § 52 Abs. 1 GKG auf die Höhe der für das Streitjahr ermittelten Gewerbesteuer.