Schon 15 Prozent der Unternehmen haben gebrauchte, aber professionell wiederaufbereitete IT im Einsatz: 5 Prozent bereits in vielen Bereichen des Unternehmens, 10 Prozent in Einzelfällen. Weitere 15 Prozent der Unternehmen ziehen lt. Bitkom den Einsatz von Refurbished-IT in Erwägung (2022: 13 Prozent).
Rückzahlung von Arbeitslosengeld nur bei grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers
Das SG Landshut entschied, dass eine Rückforderung überzahlten Arbeitslosengeldes mangels grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers unzulässig ist. Die Voraussetzungen für die Rücknahme- und Erstattungsentscheidung gemäß §