Das LG Köln hat dem Eigentümer einer bei einem Polizeieinsatz beschädigten Wohnungseingangstür Schadensersatz gegen Mieter und Wohnungsnutzer zugesprochen. Zwar hätten die Beklagten die Tür nicht selbst beschädigt, die Beschädigung durch die Polizisten sei ihnen jedoch zuzurechnen (Az. 32 O 77/22).
Bruttoinlandsprodukt: Ausführliche Ergebnisse zur Wirtschaftsleistung im 4. Quartal 2025
Das BIP ist im 4. Quartal 2025 gegenüber dem 3. Quartal 2025 um 0,3 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, bestätigte sich damit das