Mündlicher Vertragsschluss kann bei Bauvorhaben von Verbrauchern schwerwiegende Folgen haben

Verbraucherbauverträge sind Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird. Der Verbraucherbauvertrag bedarf der Textform. Auf diese Gesetzesänderung, die zum 01.01.2018 in Kraft trat, wies das OLG Oldenburg in einem aktuellen Fall hin.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Prozess um Sturz an Bus-Tür

Das AG München hat die Klage einer Münchnerin auf weiteres Schmerzensgeld abgewiesen, weil sie den behaupteten Sturz durch das Schließen der Bus-Tür nicht schlüssig beweisen