Wird eine Anwaltskanzlei im Kern ihrer Tätigkeit negativ im Internet bewertet, so sind solche Aussagen laut OLG Stuttgart als Meinungsäußerungen zu werten, die im Zweifel das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Kanzlei überwiegen. Dies gelte insbesondere, wenn es sogar Anhaltspunkte für eine solche Bewertung gegeben habe (Az. 4 U 191/25). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
BFH: Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs
Der BFH hat entschieden, dass eine zu Unrecht gebildete Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs zu korrigieren ist