Wird eine Anwaltskanzlei im Kern ihrer Tätigkeit negativ im Internet bewertet, so sind solche Aussagen laut OLG Stuttgart als Meinungsäußerungen zu werten, die im Zweifel das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Kanzlei überwiegen. Dies gelte insbesondere, wenn es sogar Anhaltspunkte für eine solche Bewertung gegeben habe (Az. 4 U 191/25). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Kostenübernahme für künstliche Befruchtung: Selbst finanzierte Kryotransfers nicht auf Höchstzahl anzurechnen
Das LSG Schleswig-Holstein hat über die Frage verhandelt, ob bei der gesetzlich vorgesehenen Begrenzung auf drei von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzierende Maßnahmen der künstlichen