Widerruft ein Verbraucher einen bereits erfüllten, außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag, so ist er lt. EuGH von jeder Zahlungspflicht befreit (Rs. C-97/22).
Pflegeversicherung: Ursprüngliche Angaben maßgeblich
Das LSG Hessen entschied, dass bei der Herabstufung eines Pflegegrades im Zweifel von der ursprünglichen Pflegegradeinstufung auszugehen ist und eine Abänderung für die Zukunft ohne