Durch das JStG 2022 wurde ein neuer Absatz 3 in § 12 UStG angefügt. Das BMF teilt die daraus folgenden Änderungen des UStAE mit (Az. III C 2 – S-7220 / 22 / 10002 :010).
BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1