Ab 12.06.2023 tritt die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit in Kraft. Mit den modernisierten Regeln werden die Sicherheitsgrundsätze der EU auch für die Online-Märkte festgelegt.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: